Die Erfindung der Betäubung war ein Segen für die Medizin und Zahnmedizin. Für die zahnärztliche Behandlung ist die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) in der Regel ausreichend. Es gibt aber Fälle, in denen eine allgemeine Narkose mit zeitweiser Ausschaltung des bewussten Erlebens sinnvoll ist. Für die Behandlung von Kleinkindern, Angstpatienten, Menschen mit Behinderungen oder bei umfangreichen Eingriffen steht uns ein erfahrenes Anästhesieteam in der Praxis zur Verfügung. Bei Angstpatienten genügt übrigens oftmals ein Dämmmerschlaf, der mit örtlicher Betäubung kombiniert wird.
Sprechen Sie mit Herrn El Mshiti, Facharzt für Anästhesie. Wir werden die für Sie passende Möglichkeit herausfinden, damit Sie nicht nur schonend, sondern auch entspannt behandelt werden können.